Rot-Weiß-Rot-Karte für UniversitätsassistentInnen

UniversitätsassistentInnen aus Drittstaaten können als "besonders Hochqualifizierte" die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen. Vizerektor Heinz Faßmann begrüßt diesen neuen Erlass des Sozialministeriums als "Teil einer neuen universitären Willkommenskultur".

"Österreichs Universitäten sind international ausgerichtet. Wir wollen die Talente der Welt, um die Qualität der Forschung zu steigern, aber auch um die Attraktivität des Landes als Wissenschaftsstandort zu stärken. Die bisherige Regelung hat Drittstaatsangehörige aber systematisch ausgeschlossen. Wir haben damit Chancen auf eine qualifizierte Zuwanderung vergeben", erklärt Heinz Faßmann, Vizerektor der Universität Wien und Vorsitzender des Forums "Internationales" der Universitätenkonferenz (uniko). Die Universität Wien fordert seit langem, dass die österreichischen Universitäten im migrationspolitischen Diskurs berücksichtigt werden. Den neuen Erlass des Sozialministeriums, der seit kurzem in Kraft ist, begrüßt der Vizerektor für Personalentwicklung und Internationale Beziehungen als Teil einer "neuen universitären Willkommenskultur".

Bis dahin sind aber noch weitere Schritte zu setzen: "StudienabsolventInnen aus Drittstaaten, die in Österreich studiert haben, dürfen für einen Zeitraum von sechs Monaten zum Zweck der Arbeitssuche in Österreich bleiben. Dabei werden aber nur Master- und Diplomstudien berücksichtigt, keine Bachelorstudien", sagt der Vizerektor und appelliert an die Politik: "Aus universitärer Sicht ist das nicht einsichtig und sollte dementsprechend geändert werden."

Erlass ermöglicht Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte

Der neue Erlass ermöglicht es UniversitätsassistentInnen aus Drittstaaten, als "besonders Hochqualifizierte" die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen, wenn sie die notwendigen Punkte (für Ausbildung, Forschungserfolge, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.) erreichen und ein Mindestgehalt von knapp 2.000 Euro beziehen. Damit wird die bisherige Hürde der Vollbeschäftigung als Voraussetzung abgebaut und dem Umstand Rechnung getragen, dass UniversitätsassistentInnen oftmals nur 30 Stunden angestellt werden und zehn Stunden für ihre wissenschaftliche Arbeit reserviert sind.

Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort stärken

"Die Rahmenbedingungen für Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten aus Drittstaaten werden spürbar verbessert", so auch Wissenschafts- und Forschungsminister Karlheinz Töchterle und Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Der Schritt sei gemeinsam gesetzt worden, um die Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erleichtern, damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und so zu mehr qualifizierter Beschäftigung in Österreich beizutragen. Mit der Rot-Weiß-Rot Karte können junge WissenschafterInnen mit ihrer Familie dauerhaft in Österreich arbeiten und leben. (red)