"JuristInnen tragen gesellschaftspolitische Verantwortung"
| 03. November 2017Als Reaktion auf den AG Jus-Skandal veranstalten JuristInnen der Universität Wien eine Lehrveranstaltung über "Jüdischsein" in Österreich. uni:view sprach mit den MitinitiatorInnen Ilse Reiter-Zatloukal und Paul Hahnenkamp über Inhalte, das juristische Berufsethos und den "Light of Hope"-Gedenkmarsch.
uni:view: Wie kamen Sie auf die Idee, eine Lehrveranstaltung über die rechtsgeschichtlichen und gegenwärtigen Perspektiven zum "Jüdischsein" in Österreich abzuhalten?
Paul Hahnenkamp: Auslöser waren die Anfang Mai öffentlich gewordenen antisemitischen, sexistischen, fremden- und behindertenfeindlichen Postings von Funktionären der AG (AktionsGemeinschaft) Jus, die uns hier am Juridicum wirklich schockiert haben. Für uns war schnell klar: Wir als Lehrende fühlen uns in der Verpflichtung, darauf zu reagieren.
Ilse Reiter-Zatloukal und Paul Hahnenkamp vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte organisieren gemeinsam mit Stefan Schima und Stephan Wendehorst den Kurs "'Jüdischsein' in Österreich im Spiegel des Rechts". (Foto: Universität Wien)
Ilse Reiter-Zatloukal: Die Themen der juristischen Zeitgeschichte sind bei den Studierenden nach meiner Wahrnehmung äußerst beliebt, auch die Genderlehrveranstaltungen sind seit vielen Jahren gut besucht. Ich erinnere mich, als wir 1988, ich war damals junge Assistentin, eine Ringvorlesung zu Recht und Rechtswissenschaft im "Dritten Reich" veranstalteten. Damals war es noch gar nicht so einfach, Vortragende zu finden – das Klima für derartige Themen war noch nicht so aufgeschlossen wie heute. Meine Einschätzung war daher bislang: Das Juridicum hat sich in den letzten 20 bis 30 Jahren wirklich äußerst positiv verändert. Und dann kam dieser AG Jus-Skandal. Ich war fassungslos, denn man kannte einen Teil der Personen ja auch aus den Fakultätskonferenzen, und ich war der Meinung gewesen, es herrsche unter all unseren Studierenden natürlich eine antidiskriminatorische Grundeinstellung – aber das war offenbar nicht der Fall.
uni:view: Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Paul Oberhammer, hat den damaligen Vorfall ja vehement verurteilt.
Reiter-Zatloukal: Die deutliche Klarstellung unseres Dekans, dass solche Anschauungen an dieser Fakultät nichts verloren haben, war ein wichtiges Zeichen. Wir versuchen nun in diesem Sinn auch auf der Lehrveranstaltungsebene kleine Akzente zu setzen. Die kommende Lehrveranstaltung ist außerdem sozusagen das Kick-Off-Event für weitere. Im Sommersemester 2018 organisiert die Fakultät eine Ringvorlesung; und auch wir machen 2018 eine Folgelehrveranstaltung mit Fokus auf das Jahr 1938 und die Nachkriegszeit. Zusätzlich ist geplant, die Hörsaalzone des Juridicums zum Ort der Erinnerung zu machen und eine Ausstellung zu realisieren, in der es um Antisemitismus, Diskriminierung und Vertreibung an der Fakultät von der Monarchie bis zum Nationalsozialismus geht.
Im WS 2017/18 organisiert die Universität Wien als Reaktion auf den AG Jus-Skandal die Ringvorlesung "Beiträge der Universität zum Abbau von Vorurteilen in unserer Gesellschaft: Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" statt. In dieser präsentieren WissenschafterInnen der Universität Wien und einige Gäste Ihre Expertise zum Abbau von Vorurteilen anhand neuester internationaler Forschungen. Mehr Informationen
uni:view: Was erwartet die Studierenden in dem zweitägigen Kurs am 9. und 10. November?
Hahnenkamp: Erstens möchten wir Kontextwissen über die besondere Situation von Jüdinnen und Juden seit dem Mittelalter bis in die Jetztzeit schaffen, parallel aber auch Brüche und Kontinuitäten aufzeigen. Es geht uns nicht darum, eine reine Opfergeschichte zu erzählen, sondern auch emanzipatorische Rechtsentwicklungen herauszustellen. Zweitens möchten wir bei den Studierenden Sensibilität gegenüber Rechtsquellen und -normen, die versteckte antisemitische oder fremdenfeindliche Konnotationen enthalten, wecken. Und drittens möchten wir ein zivilgesellschaftliches Zeichen setzen und die Studierenden animieren, selbst Verantwortung zu übernehmen.
WissenschafterInnen aus verschiedenen Disziplinen werden am 9. und 10. November über rechtliche Aspekte des "Jüdischsein" in Österreich sprechen. (Screenshot: Universität Wien)
uni:view: Das Datum der Lehrveranstaltung ist nicht zufällig gewählt: Am 9. November findet ab 18 Uhr der "Light of Hope"-Gedenkmarsch statt, der auch am Juridicum vorbeiführt…
Reiter-Zatloukal: Wir möchten mit unserem Kurs nicht rechtshistorisches Wissen vermitteln, sondern auch den Anstoß für eigene Denkprozesse der Studierenden geben. Unsere Veranstaltung endet daher am 9. November auch um 17:45 Uhr, und wir laden die Studierenden natürlich ein, anschließend am Gedenkmarsch teilzunehmen.
Am 9. November findet ab 18 Uhr der "Light of Hope"-Gedenkmarsch, organisiert von der Jüdischen Jugend Wiens und dem Juridicum, statt. Auch Rektor Heinz W. Engl und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Paul Oberhammer, nehmen teil und werden Reden halten.
uni:view: Abgesehen von Lehrveranstaltungen: Wie können Studierende noch für bestimmte Themen sensibilisiert werden?
Reiter-Zatloukal: Was ich für sehr wichtig erachte – obwohl es nicht explizit einen Unterrichtsgegenstand darstellt –, ist die Frage des Berufsethos'. Schärfen wir das Bewusstsein für ein richtiges Berufsethos, könnten solche Vorfälle wie der AG Jus-Skandal vielleicht vermieden werden. JuristInnen sollen schließlich dem Recht und der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen, und bei ihrer Sponsion geloben dies unsere AbsolventInnen ja auch:
"Sie geloben vor allem, das durch Ihr Studium erworbene Wissen
im Dienste der Gerechtigkeit und des Rechts einzusetzen.
Als Angehörige des Standes, dem in erster Linie die Wahrung
des Rechts obliegt, mögen Sie sich nicht von Parteilichkeit,
Eitelkeit, Gewinnsucht und persönlichem Vorteil leiten lassen.
Vielmehr sollen Sie die Ihnen übertragenen Ämter und Aufgaben
ohne Ansehen der Person so ausüben, dass damit der Gleichheit
und Würde der Menschen und dem Ansehen des Rechts am besten
gedient wird.
Sie geloben weiter, die Entwicklung des Rechts und unserer Wissenschaft,
soweit es zur Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlich ist,
aufmerksam zu verfolgen, und, wo immer es Ihnen möglich ist,
bei der Rechtssetzung auf eine gerechte Ordnung hinzuwirken."
Im Grunde steht in dieser Formel alles drin, was das Berufsethos von JuristInnen ausmacht. Eigentlich sollte diese Formel gleich mit der Inskriptionsbestätigung als Guideline für das Studium mitgeschickt werden. JuristInnen sollten schließlich nicht nur MechanikerInnen des Rechts sein, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung übernehmen.
Hahnenkamp: Das gilt insbesondere wenn wir bedenken, dass jene Studierende, die hier am Juridicum ausgebildet werden, später einmal wichtige Positionen in Politik und Staat einnehmen werden. Wenn führende Staatsgewalten kein Kontextwissen und Sensibilisierung für Antidiskriminierung aufweisen, ist das nicht nur ein Armutszeugnis für die Institution Universität, sondern auch sehr beängstigend für die Zukunft unserer Gesellschaft.
uni:view: Geht es dabei nur um Gesetze, oder auch um andere juristische Aspekte?
Reiter-Zatloukal: Wir müssen unsere Studierenden dafür sensibilisieren, dass es auch auf die verantwortungsvolle Rechtsanwendung, das tägliche antidiskriminatorische juristische Arbeiten ankommt. Man darf ja auch nicht nur den Gesetzeswortlaut für die Bewertung der tatsächlichen Rechtszustände heranziehen. Wir sehen beispielsweise in der Zeit 1934 bis 1938, dass damals auf der grundrechtlichen Ebene für Juden und Jüdinnen keine fundamentalen Veränderungen stattfanden. Die Jüdinnen und Juden in Österreich vertrauten daher auch darauf, dass sie weiterhin durch das Recht als gleichberechtigte StaatsbürgerInnen geschützt seien. Schaut man sich aber die Ebene der Rechtspraxis an, so sieht man, dass ein starker versteckter sogenannter Tatantisemitismus existierte. Nach den Gesetzen waren Jüdinnen und Juden zu dieser Zeit also nicht StaatsbürgerInnen 2. Klasse, aber in der Realität wurden sie massiv diskriminiert. Freilich ist nicht nur die Rechtspraxis von Politik geprägt, auch das Recht selbst. Die Behauptung, Recht sei unpolitisch, ist jedenfalls ein Irrtum – wenn nicht sogar eine Lüge.
uni:view: Vielen Dank für das Gespräch! (mw)