In Österreich waren ArbeitsmigrantInnen und ihre Angehörigen noch bis Ende der 1980er Jahre in ihren grundsätzlichen Rechten eingeschränkt. Die Notstandshilfe wurde Ende der 1990er Jahre, das passive Wahlrecht sogar erst 2006, verwirklicht. Ein Charakteristikum der österreichischen Politik war, dass die Rechte mit Verspätung eingeführt wurden und höhere Gerichte eine Rolle bei der Umsetzung spielten. Sei es der Verfassungsgerichtshof auf nationaler Ebene oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf europäischer Ebene. "Fünfzig Jahre Geschichte der Arbeitsmigration nach Österreich – mit der Veranstaltung 'Gaygusuz gegen Österreich' möchten wir zeigen, welche Bedeutung Rechtsanwälte, migrantische Aktivisten, Beratungszentren und NGOs für die Durchsetzung dieser Rechte hatten", erklärt Ilker Ataç.