Reform des Europäischen Insolvenzrechts

Die Europäische Insolvenzverordnung regelt internationale Insolvenzverfahren. 2012 unterstützten JuristInnen der Universität Wien die EU-Kommission bei der Erarbeitung eines Reformvorschlags. Nun untersuchen sie, welche Fragen sich im Zusammenhang mit einer Umsetzung der Reform der EuInsVO stellen.

Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) ist, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen. Zu diesem Zweck regelt die EuInsVO unter anderem die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des Schuldners erstreckt. Die EuInsVO gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark.

Evaluationsstudie im Auftrag der EU-Kommission

Am 10. Jänner 2013 veröffentlichte die EU-Kommission eine von ForscherInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (in Kooperation mit der Universität Heidelberg und dem Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law) erarbeitete umfassende rechtsvergleichende Studie – den Heidelberg-Luxembourg-Vienna-Report – zur Evaluation dieser Verordnung in 26 Mitgliedstaaten. Der kurz zuvor veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der EuInsVO stützt sich grundlegend auf die im Heidelberg-Luxembourg-Vienna-Report aufgedeckten Problemfelder sowie die dort vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten.

Follow-up zur Reform

Mit der Gewährung des EU-Research Grant für das Projekt "The Implementation of the New Insolvency Regulation – Improving Cooperation and Mutual Trust" signalisiert die EU-Kommission, die schon bisher erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen zu wollen. Im Zentrum des Forschungsprojekts stehen folgende Bereiche: die Koordination von Insolvenzverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten, die Folgen der Erweiterung des Anwendungsbereichs der EuInsVO auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren im Vorfeld der Insolvenz sowie das Problem der Insolvenz internationaler Konzerne. Dabei soll insbesondere das Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht beleuchtet werden.



"Die Ergebnisse des für die kommenden zwei Jahre geplanten Forschungsprojekts sollen dabei helfen, Rechtsunsicherheit bei der Implementierung der Reform des Europäischen Insolvenzrechts zu vermeiden", erklärt Paul Oberhammer,  stv. Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht: "Damit leisten wir einen unmittelbaren Beitrag zur europäischen Rechtsentwicklung im Bereich des internationalen Insolvenzrechts".



Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, in Zusammenarbeit mit Professor Burkhard Hess, Direktor des Max Planck Institute for International, European and Regulatory Procedural Law und Stefania Bariatti, Professorin an der Università degli Studi di Milano. Neben Paul Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an dem Projekt mit. (af)