Drei Tage, zwei Fest- und neun Fachvorträge – hundert junge NachwuchswissenschafterInnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz diskutierten von 14. bis 16. Juli am Juridicum, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
Die sechste AssistentInnentagung im Arbeitsrecht, organisiert vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht, beschäftigte sich mit dem europäischen Wandel der Arbeitswelt.
Adam Sagan von der Universität zu Köln legte den Grundstein: Er betrachtete die Grundprinzipien des europäischen Arbeitsrechts, stellte diesen die dezentral organisierten Durchsetzungsmechanismen entgegen und nahm schlussendlich die nationalen Gerichte in die Pflicht. Tom Stiebert von der Universität Bonn erläuterte aktuelle arbeitszeitrechtliche Probleme und trat für eine Differenzierung zwischen arbeitszeitrechtlichem und entgeltrechtlichem Arbeitszeitbegriff ein.
Julia König von der Ruhr-Universität Bochum widmete sich den komplizierten Fragen des Urlaubsrechts bei Wechseln von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung und vice versa sowie dem Entstehen eines Urlaubsanspruchs. Österreichische Vordienstzeiten, Vorrückungsregelungen und Altersdiskriminierung waren Thema des Vortrages von Martha Glowacka von der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie analysierte die Rechtsprechung des EuGH und entwickelte neue Rechtfertigungsmöglichkeiten.
Hans Bechtholf von der Helmut Schmidt Universität Hamburg beschäftigte sich mit dem antidiskriminierungsrechtlichen Behindertenbegriff und wandte das "postkategoriale Modell" auf das Antidiskriminierungsrecht an. Im Zentrum steht danach nicht mehr das Merkmal, sondern das Motiv der Diskriminierung. Michael Reiner von der Universität Wien untersuchte die Stellung der Pensionsfonds im Zwiespalt zwischen betrieblichem Sozialdienstleister und externem Finanzdienstleister.
Thomas Rothballer vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München machte den nationalen Tendenzschutz für Tendenzunternehmen als Rechtfertigungsgrund für Benachteiligungen im Antidiskriminierungsrecht fruchtbar. Nach Johannes Traut von der Kanzlei CMS Hasche Sigle bleibt nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung nicht alles beim Alten: Er analysierte die Neuerungen nicht nur aus wissenschaftlicher, sondern auch aus anwaltlicher Sicht. Alexander Stöhr von der Philipps-Universität Marburg schloss die Tagung mit seinen Ausführungen zum unionsrechtlichen Betriebsübergangsrecht.
Die Fachvorträge boten neue Denkansätze und Lösungsmöglichkeiten und waren Anlass für lebhaften fachlichen Austausch und Diskussion zwischen den TeilnehmerInnen.
Zum Abschluss lud das Institut für Arbeits- und Sozialrecht die jungen JuristInnen zum persönlichen Austausch in kaiserlich-königlicher Atmosphäre in eines der Herzstücke der österreichischen Justiz: das Palais Trautson im Bundesministerium für Justiz. (alle Fotos: Daniela Krömer)