Plagiat: Überprüfen und sensibilisieren

Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis ist für die Universität Wien nicht nur ein Schlagwort, sondern ein Leitsatz, der sich durch alle Phasen des wissenschaftlichen Arbeitens zieht. Jährlich werden über 5.000 wissenschaftliche Abschlussarbeiten geprüft. Seit 2004 hat die Universität Wien sieben akademische Grade aberkannt.

Die Universität Wien setzt bei der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis nicht nur auf die technischen Möglichkeiten, etwa die sogenannte Plagiatssoftware, sondern auch auf entsprechende Sensibilisierung für das Thema: "Die Bewusstseinsbildung sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden ist einer unserer zentralen Ansprüche", erklärt Brigitte Kopp, zuständige Studienpräses der Universität Wien.

Überprüfung auf zwei Ebenen

Die Überprüfung auf Plagiate erfolgt seit mehreren Jahren sowohl über die BetreuerInnen als auch zusätzlich auf Ebene der Studienprogrammleitungen. Wissenschaftliche Arbeiten, in denen plagiiert wird, werden nicht beurteilt. "Für den Studierenden heißt es zurück an den Start, neues Thema, neue Arbeit. Mehr Handlungsspielraum gibt das Gesetz den Universitäten derzeit nicht", so Kopp.

Seit 2004: Zehn Anzeigen

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit für (Selbst-)Anzeigen. An der Universität Wien kam dies in den vergangenen Jahren durchschnittlich ein bis zwei Mal pro Jahr vor. Die Universität Wien prüft sofort und unmittelbar, auch unter Beiziehung von (externen) FachexpertInnen. Seit 2004 gab es zehn Anzeigen und sieben Aberkennungen von akademischen Graden. Jedem Vorwurf wird nachgegangen, so auch im Jahr 2007 den Vorwürfen zur Arbeit des damaligen Wissenschaftsministers und jetzigen EU-Kommissars Johannes Hahn. Im Interesse der Objektivität hat die Universität Wien damals eine renommierte ausländische Universität, die Universität Zürich, um Überprüfung gebeten. Alle 2007 bekannten Stellen sind der Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis der Universität Zürich war: Der Sachverhalt bietet keinen Anlass zur Einleitung eines Plagiatsprüfungsverfahrens.

Falls der Universität neue Tatsachen bekannt werden, wird wieder – wie in jedem anderen Fall auch – geprüft und dann entschieden, ob und wie den neuen Vorwürfen nachgegangen wird. "Das gilt immer und für jede wissenschaftliche Arbeit, egal wer sie geschrieben hat", so Studienpräses Brigitte Kopp.

Information für Studierende

Die Universität informiert die Studierenden über "die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" – etwa bei Fragen wie: "Wie zitiere ich richtig?", oder "Was ist ein Plagiat?", etc. Jeder Lehrende unterzeichnet mit den Betrauungsdekreten explizit, dass er oder sie die Studierenden über korrektes wissenschaftliches Arbeiten zu instruieren hat. Es gibt eine eigene Informationsseite für Studierende und Lehrende. Außerdem kooperiert die Universität mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität. (red)