Funktion der Rektorin/des Rektors ab 1. Oktober 2011 ausgeschrieben

Heute wurde die Funktion der Rektorin/des Rektors ab 1. Oktober 2011 nach Zustimmung des Senats vom Universitätsrat ausgeschrieben. Die Funktionsperiode des amtierenden Rektorats endet am 30. September 2011. Die neue Funktionsperiode beginnt am 1. Oktober 2011 und dauert vier Jahre. Rektor Winckler hat erklärt, sich nach zwölfjähriger Amtszeit nicht für die Wiederwahl bewerben zu wollen.

Ausschreibung bis 12. November 2010

Mit der Ausschreibung haben Universitätsrat und Senat das Wahlverfahren für die Neuwahl der Rektorin/des Rektors eingeleitet. Die Bewerbungsfrist läuft bis 12. November 2010. Neben den bei Bewerbungen dieser Art üblichen Unterlagen, wie einem Lebenslauf, sollen die Kandidatinnen und Kandidaten ein schriftliches Konzept für die weitere Entwicklung der Universität Wien vorlegen sowie Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorats darlegen.

Neuerungen im Wahlverfahren


Das Wahlverfahren weist einige Neuerungen auf, die durch die UG-Novelle 2009 hinzugekommen sind. So schlägt nunmehr eine eigene Findungskommission, die aus dem Vorsitzenden des Senats und dem Vorsitzenden des Universitätsrats besteht, dem Senat jene drei Kandidatinnen und Kandidaten vor, die sie für am besten geeignet erachtet. Die Findungskommission kann in ihren Dreier-Vorschlag mit deren Zustimmung auch Kandidatinnen und Kandidaten aufnehmen, die sich nicht beworben haben.
Auf dieser Grundlage erstattet der Senat dann seinerseits einen Dreier-Vorschlag, wobei er an den Vorschlag der Findungskommission nicht gebunden ist, sondern auch andere Kandidatinnen und Kandidaten, die sich beworben haben, in seinen Vorschlag aufnehmen kann. Aus dem Dreier-Vorschlag des Senats wählt dann der Universitätsrat die neue Rektorin oder den neuen Rektor.

Zeitplan

Die Findungskommission wird ihren Vorschlag voraussichtlich bis Ende des Jahres erstellen. Danach wird der Senat voraussichtlich im Jänner seinen Vorschlag an den Universitätsrat beschließen. In dieser Phase sind auch Aussprachen mit Bewerberinnen und Bewerbern geplant.
Der Universitätsrat wählt voraussichtlich im März die neue Rektorin oder den neuen Rektor. Die Vizerektorinnen und Vizerektoren sind anschließend auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors und nach Anhörung des Senats vom Universitätsrat zu wählen.