Das ist neu im Studienrecht
| 17. März 2016Seit dem 1. Oktober 2015 ist eine neue Satzung der Universität Wien in Kraft. Für Studierende und Lehrende ist dadurch einiges anders geworden. uni:view fasst die 13 Neuerungen zusammen.
Im studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien finden sich universitätsinterne Regelungen, die den Studienalltag bedeutend prägen. Änderungen wirken sich direkt auf Anmeldeverfahren, Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus. Uni:view hat mit Unterstützung von Studienpräses Peter Lieberzeit und Katharina Sonntagbauer, Juristin im Büro Studienpräses, den aktuellen Stand der Dinge zusammengetragen.
Ein detaillierter Überblick über die aktuellen Neuerungen (PDF) ist auch auf der Webseite von Student Point erhältlich. Lehrende können sich im aktualisierten Handbuch für Lehrende (PDF) einen Überblick über aktuelle Regelungen verschaffen und sich umfassend zur Lehre an der Universität Wien informieren.
1. Informationen zu Lehrveranstaltungen müssen im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben werden
Damit sich Studierende bereits vor dem Besuch der ersten Veranstaltung umfassend informieren können, müssen Auskünfte zu Lehrveranstaltungen ab sofort gebündelt im Vorlesungsverzeichnis aufscheinen. Die neue Satzung verpflichtet Lehrende der Universität Wien daher, den Inhalt, Prüfungsstoff, Methodik und Beurteilungskriterien rechtzeitig auf Univis einzutragen. "Für Studierende wird so frühzeitig Transparenz geschaffen," freut sich Katharina Sonntagbauer, Juristin im Büro des Studienpräses, über die Änderung.
2. In einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung sind zwei oder mehr Teilleistungen zu erbringen
Im Falle prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen werden auch die geforderten Teilleistungen bereits im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. In einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung müssen Studierende zwei oder mehr mündliche oder schriftliche Teilleistungen erbringen, aus deren Punkteanzahl die Gesamtnote errechnet wird.
Studierende können sich online über das Vorlesungsverzeichnis für Lehrveranstaltungen anmelden und ihre Anmeldungen für Prüfungen und Lehrveranstaltungen über ihr U:SPACE-Konto verwalten. (Foto: Barbara Mair/Universität Wien)
3. Teilnahme an Lehrveranstaltungen nur mit Anmeldung
Anmelden nicht vergessen! Denn ohne fristgemäße Anmeldung über das Online-Anmeldesystem (>>Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis und das U:SPACE-Konto) können Studierende an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung nicht teilnehmen. Auch eine Nachmeldung über Lehrende ist nun nicht mehr möglich.
Die Anmeldefristen werden im Vorlesungsverzeichnis von u:find direkt bei den einzelnen Lehrveranstaltungen angegeben. Daneben gibt die Webseite des Student Point über die Anmeldefristen in den unterschiedlichen Studienfächern Aufschluss. Die Federführung über das Anmeldeverfahren hat die Studienprogrammleitung. Studierende können auf ihrem U:SPACE-Konto (>> Studium > Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen) den aktuellen Anmeldestatus von Lehrveranstaltungen abfragen. Nähere Informationen zum Anmeldesystem bietet die Webseite von Student Point.
u:account und Emailadresse für Studierende
Mit ihrem u:account haben Studierende Zugang zum IT-Serviceangebot des Zentralen Informatikdienstes (ZiD) der Universität Wien (Broschüre als PDF). Unter anderem erhalten Studierende eine eigene Emailadresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at), die nicht nur praktisch, sondern auch im Studium wichtig ist.
Denn viele wichtige Informationen zur Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Prüfungen oder zur Zulassung und Fortsetzung des Studiums werden an die u:accounts, die persönlichen Emailpostfächer der Studierenden, gesendet.
Also: u:account auf U:SPACE aktivieren und Postfach checken nicht vergessen!
Alternativ können die Emails auf eine andere Emailadresse weitergeleitet werden. Studienrelevante Emails an Lehrende, die Studienprogrammleitung, das StudienServiceCenter u.Ä. sollten aber möglichst mit der u:account-Adresse verschickt werden, weil die Nachrichten dann eindeutig einem oder einer Studierenden zugeordnet werden können. Dies ist aus Gründen des Datenschutzes wichtig.
4. Wer in der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlt, wird abgemeldet
Mit der Anmeldung allein ist es aber noch nicht getan. Denn wer in der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlt, wird abgemeldet. Frei werdende Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben. In der ersten Sitzung sollten Studierende auch ihren Studierendenausweis dabei haben. Denn grundsätzlich sind sie verpflichtet, sich auf Wunsch gegenüber der Lehrperson auszuweisen.
"Um gut durchs Studium zu kommen, müssen Studierende selbst aktiv werden. Neben der An- und Abmeldung sollten sie eventuelle Bekanntgaben gut durchlesen und genau zuhören, was LehrveranstaltungsleiterInnen zu Beginn des Semesters ankündigen. Auch der Stundenplan liegt letztlich in der Verantwortung der Studierenden. In einer Universität mit ca. 180 Curricula, 7.000 Lehrenden und bis zu 95.000 Studierenden ist es einfach unmöglich, den einzelnen Studierenden Stundenpläne in die Hand zu drücken", erläutern Studienpräses Peter Lieberzeit und Juristin Katharina Sonntagbauer die Erwartung der Universität an die Studierenden.
Nicht für eine Lehrveranstaltung aufgenommen worden?
Nicht verzagen, Studienprogrammleitung fragen. Wenn sich bei einzelnen Studierenden der Studienabschluss zu verzögern droht, kann die Studienprogrammleitung in Absprache mit den Lehrenden die TeilnehmerInnenzahl erhöhen oder eventuell weitere prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen einrichten. "Grundsätzlich wird versucht, Studierenden, die keinen Platz in einer wichtigen Lehrveranstaltung bekommen haben, im Folgesemester einen Platz zu ermöglichen", erklärt Peter Lieberzeit.
In Fragen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen geben – neben den LehrveranstaltungsleiterInnen – die StudienServiceCenter (SSC) und die StudienServiceStellen (SSS) Auskunft. (Foto: Universität Wien)
5. Schriftliche Beiträge können längstens bis 30.4. bzw. 30.9. nachgereicht werden
Wann genau in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung die einzelnen Teilleistungen erbracht werden müssen, legt der bzw. die LehrveranstaltungsleiterIn fest. Laut Satzung ist das Nachreichen schriftlicher Beiträge möglich – die Erlaubnis der bzw. des Lehrenden vorausgesetzt. Allerdings wurde die Nachreichfrist mit der Änderung der Satzung der Universität Wien für beide Semester vereinheitlicht: Seit Oktober 2015 sind Abgaben im Wintersemester längstens bis zum 30. April, für Veranstaltungen im Sommersemester nur noch bis zum folgenden 30. September möglich.
6. Konsequenzen bei Nichteinhalten der guten wissenschaftlichen Praxis und Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln
Eine der Grundregeln für alle schriftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelorarbeit etc.) ist die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis, also das richtige Zitieren und Kenntlichmachen der UrheberInnen, wenn die Arbeit Forschungsergebnisse anderer WissenschafterInnen referiert. Wenn diese Regeln in grober Weise verletzt werden, wird die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung nicht bewertet. Am Sammelzeugnis wird diese Lehrveranstaltung mit einem "X" gekennzeichnet. Dies gilt auch für den Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln.
7. Wer sich nicht zeitgerecht von einer Lehrveranstaltung abmeldet, wird beurteilt
Manchmal kommt es vor, dass Studierende eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung abbrechen müssen oder wollen. In der Regel zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung ist noch eine Abmeldung über U:SPACE (>>U:SPACE-Konto>Studium>Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen) möglich. Nach der neuen Regelung werden Studierende, die sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben, beurteilt. Ein Abbruch der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zieht nach der Satzung also ein "nicht genügend" nach sich, außer der/die Studierende kann einen wichtigen Grund (etwa eine längere Erkrankung) nachweisen.
Ob ein Abbruch gerechtfertigt ist, entscheidet die bzw. der Lehrende in Absprache mit der Studienprogrammleitung. "Es geht nicht um Schikanen den Studierenden oder Lehrenden gegenüber", erklärt Peter Lieberzeit die Veränderungen in den An- und Abmeldeverfahren. "In Zeiten enger werdender Budgets braucht die Universität ein größeres Maß an Planungssicherheit. Aber in diesen und anderen Fällen gilt: Konflikte und negative Konsequenzen für Studierende lassen sich häufig vermeiden, wenn StudentInnen frühzeitig mit den Lehrenden sprechen und sich gemeinsam um eine Lösung bemühen."
Übrigens:
Erst seit dem 1. Jänner 2016 gibt es auch neue Regelungen zu den STEOPS (Studieneingangs- und Orientierungsphase). Nun sind in der STEOP vier (statt bisher drei) Antritte zur Prüfung möglich. Wer die STEOP-Prüfung zum letzten möglichen Antritt nicht schafft, muss das Studium aber noch nicht ganz an den Nagel hängen: Studierende werden in diesem Fall für ein Jahr für das Studium gesperrt, können dann aber einen neuen Anlauf starten.
Neu ist auch die grundsätzliche Möglichkeit, Seminarleistungen von 10 bis 15 ECTS-Punkten bereits vor der erfolgreichen Beendigung der STEOP abschließen zu können. Aber Achtung: Diese Möglichkeit muss explizit im Curriculum angeführt sein. Dort ist auch verzeichnet, welche konkreten Lehrveranstaltungen "vorgezogen" werden können. Da die Entwicklung von Curricula aber längere Zeit in Anspruch nimmt, ist dies bisher noch Zukunftsmusik.
8. Teilnahme an Prüfung nur mit Anmeldung
Das Wichtigste zuerst: Wer an einer Prüfung teilnehmen möchte, muss sich über U:SPACE rechtzeitig für diese Prüfung anmelden! (>>U:SPACE-Konto>Studium>Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen). Denn nur Studierende, die fristgemäß angemeldet sind, können geprüft werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die freiwillige Registrierung am Beginn der Vorlesung nicht mit der Anmeldung zur tatsächlichen Prüfung verwechselt wird.
Für das Anmeldeverfahren und die Zulassung zu Prüfungen ist grundsätzlich die Studienprogrammleitung zuständig, die auch die Prüfungstermine und die Fristen für die An- und Abmeldung von Prüfungen bekannt gibt. Daher lohnt sich ein Blick auf die Webseite der Studienprogrammleitung.
Allgemeine Informationen zum Prüfungswesen finden sich auf der Webseite von Student Point.
Eine Prüfung wiederholen
Prüfungen können grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden, sogar wenn Studierende sie bereits bestanden hatten. Das Ergebnis der bestandenen Prüfung wird mit dem Wiederantritt aus dem Sammelzeugnis gelöscht und es zählt nur das neue Ergebnis.
Bei Prüfungen ist es wichtig, über das U:SPACE-Konto rechtzeitig Bescheid zu sagen, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann. (Foto: Universität Wien)
9. Sperre bei Nichterscheinen zur Prüfung
Ebenso wichtig wie die Anmeldung ist die rechtzeitige Abmeldung über U:SPACE (>>U:SPACE-Konto>Studium>Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen), wenn der Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann. Denn Studierende, die für eine Prüfung vorgemerkt sind, aber am Termin unentschuldigt fernbleiben, werden automatisch für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.
Die Sperre kann aufgehoben werden, wenn Studierende einen wichtigen Grund nachweisen können, der sie daran gehindert hat, sich rechtzeitig von der Prüfung abzumelden. Zuständig ist in diesem Fall das jeweilige StudienServiceCenter.
Allerdings sollten sich Studierende beeilen, wenn sie eine Prüfung verpasst haben, aber einen wichtigen Grund geltend machen können: Der Nachweis muss möglichst bald beim StudienServiceCenter eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
10. Absolvieren einer Prüfung, wenn keine Studienzulassung im Semester der Lehrveranstaltung bestand
Für manche nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) kann die Prüfung auch in einem anderen Semester abgelegt werden. In jedem Fall sollten sich Studierende im Vorfeld darüber genau erkundigen und darauf achten, dass sie ordnungsgemäß zugelassen sind, wenn sie die Prüfung ablegen wollen. Nur wenn eine aufrechte Zulassung besteht, also Studierende eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, können sie eine Prüfung ablegen.
"Damit ist die neue Satzung den Studierenden entgegengekommen. Denn bis Oktober mussten sie sowohl im 'Stoffsemester', also dem Semester, in dem die Lehrveranstaltung stattfand, und im Prüfungssemester zugelassen sein," erläutert Studienpräses Lieberzeit.
An den SB-Terminals können neben Zahlscheinen für den Studien- und den ÖH-Beitrag Sammelzeugnisse, Studienbestätigungen und andere Dokumente ausgedruckt werden. Die schnellsten Methoden zum Einzahlen der Beiträge: EPS oder Online-Banking. (Foto: Universität Wien)
11. Der Antrag auf Beurlaubung kann bis zum Ende der Nachfrist gestellt werden
Mit der neuen Satzung wurden außerdem die Fristen für die Beurlaubung vom Studium und den Erlass des Studienbeitrages verändert. Der Antrag auf Beurlaubung kann nun bis zum Ende der Nachfrist gestellt werden. Es wird dennoch empfohlen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Der ÖH-Beitrag muss auf jeden Fall eingezahlt werden.
12. Auch für den Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist das Ende der Nachfrist die Deadline
Wie der Antrag auf Beurlaubung kann auch der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages bis zum Ende der Nachfrist gestellt werden. Studierende sollten den Antrag aber dennoch möglichst frühzeitig einbringen und die Einzahlung des ÖH-Betrages nicht vergessen.
13. Klarere Regelung der Notenvergabe beim Studienabschluss
Klarer geregelt ist nun auch die Notenvergabe für Studienabschlüsse von Bachelor- und Masterstudien. Studierende, die einen Einser auf die Abschlussarbeit vorweisen können und deren Prüfungsleistungen während des Studiums im Durchschnitt die Note 1,50 oder besser ergeben, erhalten für ihr Studium das Abschlussprädikat "mit Auszeichnung bestanden". Allen anderen Studierenden, deren Studienleistungen schlechter als 1,50 bewertet werden, wird im Abschlusszeugnis ein "bestanden" vermerkt.
Studieren mit Durchblick – wo erhalte ich alle wichtigen Informationen?
Aber auch unabhängig von den aktuellen Änderungen tun sich für Studierende immer wieder Fragen rund um das Studium auf. Die Serviceeinrichtungen und Studienverantwortlichen der Universität Wien stellen den Studierenden viele Informationen bereits online auf ihren Webseiten zur Verfügung. Die Webseite von Student Point informiert über Fragen rund um Zulassung und Studium – und auch darüber, welche Stelle an der Universität Wien eigentlich für welche Fragen zuständig ist.
Einen Überblick über Wissenswertes rund um den Start ins Sommersemester 2016 hat uni:view hier zusammengestellt.
StudienServiceCenter und StudienServiceStellen
Die StudienServiceCenter (SSC) und StudienServiceStellen (SSS) sind die Anlaufstellen für Studierende in Fragen zum laufenden Studienbetrieb. Sie beraten in studienrechtlichen und -organisatorischen Belangen, etwa zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Anerkennungen oder Noteneintragungen oder dem Einreichen des Studienabschnittes/Studiums.
Gerade in Fragen zum Curriculum sind sie die wichtigsten AnsprechpartnerInnen. Antworten auf viele Fragen lassen sich aber bereits über die Webseiten der jeweiligen SSCs und SSSs oder auch die Webseiten der zuständigen Studienprogrammleitungen (SPLs) finden. An die SPLs und die SSCs/SSSs können sich Studierende auch bei besonderen Problemen, etwa mit Lehrenden, wenden. Eine andere wichtige Anlaufstelle ist das Beratungszentrum der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), das StudentInnen bei Fragen rund um das Studium offen steht. (jr)
Wir danken Studienpräses Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit und Mag. Katharina Sonntagbauer, Juristin im Büro des Studienpräses, für die ausführlichen Informationen zu den aktuellen Änderungen im Studienrecht.