Völkerrechtsexperte der Universität Wien berät UN-Gremium zum Thema Menschenrechte für Unternehmen

August Reinisch, Professor für Völker- und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, berät John Ruggie, den von Kofi Annan eingesetzten UN-Special Representative for Business and Human Rights. Thema des Expertentreffens in New York ist die Verpflichtung von großen Wirtschaftsunternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer "Corporate Social Responsibility".

Auf Einladung von Mary Robinson, der ehemaligen Präsidentin Irlands und UN- Hochkommissarin für Menschenrechte, und Philip Alston, Menschenrechtsexperte und Professor an der New York University, findet am 17. November 2006 in New York ein Brainstorming Meeting mit dem von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten Special Representative for Business and Human Rights, John Ruggie, statt.

John Ruggie und eine Gruppe wissenschaftlicher ExpertInnen aus verschiedenen Disziplinen, unter ihnen August Reinisch, wollen die umstrittene Frage der rechtlichen Verantwortung transnationaler Wirtschaftsunternehmen klären. Grund für das Zusammenkommen ist die kontroverse Verankerung menschenrechtlicher Verpflichtungen für Wirtschaftsunternehmen, wie sie in einem 2003 von der "UN-Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights" angenommenen Dokument zum Ausdruck kommt. Dieses Dokument befasst sich mit dem menschenrechtlichen Kernbereich der so genannten "Corporate Social Responsibility"-Debatte, die in Europa vor allem unter dem Begriff "Corporate Governance" geführt wird. Dabei geht es unter anderem um Probleme, wie sie sich für Multis wie Shell in Nigeria oder Unocal in Myanmar (früher Burma) stellen, denen Mittäterschaft und Mitwisserschaft bei groben Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Zwangsarbeit vorgeworfen werden.

Neben ProfessorInnen amerikanischer Universitäten wie Harvard, Columbia, Michigan und George Washington University gehört August Reinisch zu einer Handvoll europäischer RechtsexpertInnen, die zu diesem Treffen eingeladen wurden. Er hat vor allem durch seine Analyse "The Changing International Legal Framework for Dealing with Non-State Actors" im Rahmen der "Academy of European Law" zur Aufarbeitung der Problematik der Menschenrechtsverpflichtungen nichtstaatlicher Akteure beigetragen. (www.oup.com/uk/catalogue/)

Das Treffen wird von "Realizing Rights: The Ethical Globalization Initiative" und dem "NYU Center for Human Rights and Global Justice" veranstaltet.

Kontakt:

Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M. (NYU)

Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung

Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen

Universität Wien

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Rückfragehinweis:

Mag. Alexandra Frey

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