Zulassungsfrist beginnt mit neuer Studienbeitragsregelung
09. Januar 2009Am 2. Jänner 2009 hat das Wissenschaftsministerium die Verordnung zur Neuregelung der Studienbeiträge erlassen. Mit kommendem Montag, 12. Jänner 2009 beginnt an der Universität Wien die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2009. Diese dauert bis einschließlich 13. März. Anschließend beginnt die Nachfrist, die mit 30. April endet. Die Universität Wien informiert ihre Studierenden mit einer umfangreichen Website und über die Beratungsstelle Student Point zu den Neuerungen der Studienbeitragsregelung.
Die Studierenden der Universität Wien erhalten in den nächsten Tagen die Zahlscheine für das Sommersemester 2009. Rund 28.000 von insgesamt rund 72.000 Studierenden der Universität Wien bekommen weiterhin einen Studienbeitrag vorgeschrieben, können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erlass stellen. Die veränderten gesetzlichen Regelungen bringen einige bürokratische Vorgaben für die Studierenden mit sich. Deshalb hat die Universität Wien unmittelbar nach Erlass der Verordnung begonnen, die Studierenden aktiv zu informieren, um den Ablauf für die Betroffenen möglichst reibungslos zu gestalten.
Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester
Innerhalb der Mindeststudienzeit (plus zwei Toleranzsemester) müssen Studierende lediglich den ÖH-Beitrag bezahlen. Einen Zahlschein über EUR 379,22 (inkl. ÖH-Beitrag) erhalten ÖsterreicherInnen (bzw. StaatsbürgerInnen eines EU- oder EWR-Landes oder Konventionsflüchtlinge) nur dann, wenn sie zumindest in einem ihrer Studien die Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester überschritten haben.
Antrag auf Erlass der Studienbeiträge bis zum Ende der Nachfrist möglich
Der Studienbeitrag ist entsprechend der gesetzlichen Neuregelung außerdem zu erlassen, wenn die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten wurde und ein Erlassgrund nachgewiesen werden kann.
Mögliche Gründe für den Erlass der Studienbeitragspflicht sind:
- Krankheit: Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes)
- Schwangerschaft: Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes)
- Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt (Nachweis: eigener Meldezettel und der des Kindes, die Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Erklärung)
- Berufstätigkeit: Nachweis des Verdienstes von zumindest EUR 4.886,14 im Kalenderjahr 2008 (Nachweis: Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes)
- Studierenden mit einem Behinderungsgrad von zumindest 50 Prozent (Nachweis: Behindertenausweis des Bundessozialamtes)
- Präsenz- oder Zivildienst (Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur)
Die Universität Wien gibt ihren Studierenden die Möglichkeit, den Erlass bis einschließlich 30. April 2009 zu beantragen. Dazu sind Originaldokumente (z.B. Facharztbestätigung, Meldezettel, Einkommenssteuerbescheid, etc.) sowie jeweils Kopien vorzulegen. Sollte aus irgendwelchen Gründen bis zu diesem Tag kein Nachweis erbracht werden können, müssen Studierende ihren Studienbeitrag in jedem Fall einzahlen und können bis sechs Monate nach dem Einzahlungstag unter der Vorlage des entsprechenden Nachweises einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags stellen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Erlassgründen finden Sie unter: http://studienbeitrag.univie.ac.at
Student Point
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010-Wien
http://studienbeitrag.univie.ac.at
studentpoint(at)univie.ac.at
T 01-4277-106 00
Rückfragehinweis
Mag. Cornelia Blum
Pressesprecherin Rektorat
Universität Wien
T +43-1-4277-100 12
M +43-664-602 77-100 12
cornelia.blum(at)univie.ac.at