Zukunftspakt für die Universitäten
05. September 2008Offener Brief an die Spitzenkandidaten/innen der wahlwerbenden Parteien - Einstimmiger Beschluss des Präsidiums der Österreichischen Universitätenkonferenz
Im November 2007 hat der Nationalrat eine positive Entwicklung eingeleitet: Bis zum Jahr 2020 sollen die Gesamtausgaben für den Hochschulbereich auf 2 Prozent des BIP erhöht werden. Dies entspricht einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem April 2005 und internationalen Standards.
Das derzeitige Hochschulbudget Österreichs umfasst lediglich ca. 1,2 Prozent des BIP, damit sind vor allem die österreichischen Universitäten im internationalen Vergleich dramatisch unterfinanziert.
Das 2-Prozent-Ziel ist unabdingbar für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Österreich. Realistisch kann es nur erreicht werden, wenn spätestens im Jahr 2010 mit einer entsprechenden jährlichen Erhöhung des Budgets für die Universitäten begonnen wird.
Für das Jahr 2010 bedeutet das einen Mehrbetrag von ungefähr 400 Millionen Euro.
Nur wenn die bestehende Unterfinanzierung behoben wird, können die
Universitäten den Studierenden adäquate Studienplätze und den Wissenschaftern/innen langfristig attraktive Arbeitsbedingungen bieten sowie einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes leisten.
Die Rektoren/innen fordern daher einen Zukunftspakt für die österreichischen Universitäten im nächsten Regierungsprogramm:
o Erhöhung der Gesamtausgaben für den tertiären Bildungssektor auf
2 Prozent des BIP bis 2020; im ersten Schritt Steigerung des
Globalbudgets der Universitäten um ca. 400 Millionen Euro im Jahr
2010.
o Eine Abschaffung der Studienbeiträge, deren finanzieller
Ausgleich nur auf einer Empfehlung für künftige
Bundesfinanzgesetze beruht, wird abgelehnt.
Der Ausfall der Beiträge in der derzeitigen Höhe von ca. 150 Millionen Euro ist den Universitäten eins zu eins aus dem Bundeshaushalt zu ersetzen, und zwar zusätzlich zu der erforderlichen Steigerung des Globalbudgets. Bei einer Steigerung der Studierendenzahlen muss auch das Ersatzbudget für die jeweilige Universität entsprechend steigen.
Bei einer Abschaffung der Studiengebühren ohne gesetzlich sofort fixierten Ausgleich wären massive Einschnitte im Leistungsangebot der Universitäten eine kaufmännische Notwendigkeit. Eine Reduktion des Lehrangebots, vielfach ein Einstellungsstopp und eine Reduktion der Investitionen wären unmittelbare und unvermeidbare Folgen.
Die Universitätenkonferenz tritt für eine Erhöhung der Stipendien ein.
o Vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektivvertrags
zur nachhaltigen Sicherung von Forschung und Lehre
o Beibehaltung der Autonomie der Universitäten
Das Präsidium der Österreichischen Universitätenkonferenz
Rückfragehinweis:
Mag. Heribert Wulz
Tel.: 01 / 310 56 56 0