Universitätsrat: Stellungnahme des Gründungskonvents der Universität Wien

Der Gründungskonvent der Universität Wien hat im Rahmen seiner Klausurtagung am 28.2.2003 einstimmig nachstehende Stellungnahme beschlossen.

Die Bestellung der Mitglieder der Universitätsräte durch die Bundesregierung am 17.2.2003 hat in den letzten Tagen zu einer öffentlichen Debatte geführt.

Der Gründungskonvent der Universität Wien sieht sich veranlasst, dazu folgendes festzuhalten: Der Universitätsrat nimmt eine Mittlerrolle zwischen Staat, Gesellschaft und Universität ein; er ist ein Organ der Universität. Das Universitätsgesetz 2002 verlangt für die in den Universitätsrat gewählten bzw. entsandten Mitglieder, dass es sich dabei um Personen handelt, "die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können".

Der Gründungskonvent der Universität Wien hat mit Besorgnis und Befremden Äußerungen von Herrn Dr. Friedrich Stefan zur Kenntnis genommen, und ist daher der Auffassung, dass die Bundesregierung bei der Bestellung von Herrn Dr. Friedrich Stefan zum Mitglied des Universitätsrats der Universität Wien diese Kriterien nicht berücksichtigt hat. Der Gründungskonvent sieht mit ernster Sorge die möglichen Folgen dieser Bestellung für die zukünftige Entwicklung und die internationale Reputation der Universität Wien. Die rechtliche und politische Verantwortung für die von ihr entsandten Mitglieder des Universitätsrats liegt allein bei der Bundesregierung.

Rückfragehinweis:

Mag. Christoph Gnant

Koordinator der Kollegialorgane der Universität Wien

Tel.: 01/4277-20001

E-Mail: christoph.gnant(at)univie.ac.at

www.univie.ac.at/konvent