Nach VfGH-Erkenntnis: Finanzierungslücke muss rasch geschlossen werden

Trotz der weitgehenden Abschaffung der Studienbeiträge im September 2008 nimmt die Universität Wien pro Studienjahr nach wie vor jährlich rund neun Millionen Euro an Studienbeiträgen ein, hauptsächlich von Langzeitstudierenden und internationalen Studierenden aus bestimmten Nicht-EU-Ländern. Durch das heute veröffentlichte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entsteht für die Universität Wien bereits ab Beginn 2012 eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe. Die Universität Wien fordert, dass die Finanzierungslücke unmittelbar und nachhaltig auf gesetzlicher Ebene geschlossen wird.

"Die Meinungen über die Zweckmäßigkeit von Studienbeiträgen sind in Österreich unterschiedlich. Das ist eine politische Frage", so Rektor Georg Winckler und Heinz W. Engl, künftiger Rektor der Universität Wien. "Klar ist, dass die Finanzierungslücke seitens des Bundes rasch geschlossen werden muss, um gravierende, negative Auswirkungen auf den Studien- und Lehrbetrieb der Universität Wien zu verhindern."

Besonders heikel wird die Situation für die Universitäten und ihre Studierenden ab 2013. Die betragsmäßige Ersatzregelung zur Rückerstattung der nicht mehr eingenommenen Studienbeiträge läuft 2013 aus, die Zukunft ist ungewiss. Österreichweit geht es um eine Summe von mindestens 157 Millionen Euro.

Die Ausweitung der Erlasstatbestände 2008 führte allein an der Universität Wien zu einem Einnahmenrückgang aus Studienbeiträgen von rund 46 auf neun Millionen. Unmittelbar nach der Ausweitung wurde gesetzlich eine entsprechende Regelung erlassen, welche noch bis 2013 sicherstellt, dass die bislang fehlenden Einnahmen aus Studienbeiträgen vom Bund ersetzt werden.

Das zentrale Problem der Universitäten ist ihre chronische Unterfinanzierung. Der Nationalrat hat bereits im November 2007 einstimmig die Notwendigkeit einer erheblichen Budgeterhöhung festgestellt. Im Bereich des Studiums und der Lehre kann die Frage langfristig und nachhaltig nur über die Umsetzung eines Modells der Studienplatzfinanzierung, wie zwischen der Universitätenkonferenz und dem Ministerium vereinbart, gelöst werden.

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