Evaluierung des Europäischen Insolvenzrechts im Auftrag der EU-Kommission

Die am 31. Mai 2002 in Kraft getretene Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) regelt internationale Insolvenzverfahren und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark. Forscher der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien erhielten nun nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag der EU-Kommission, die EuInsVO zu prüfen und Optionen für effizientere, grenzübergreifende Insolvenzverfahren zu erarbeiten.

Ziel der Europäischen Insolvenzverordnung ist, ein Insolvenzverfahren mit EU-weiter Wirkung zu schaffen und eventuelle Kompetenzkonflikte zu lösen. Zu diesem Zweck regelt die EuInsVO unter anderem die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und sieht vor, dass sich das in einem Mitgliedstaat eröffnete (Haupt-)Verfahren automatisch auf das gesamte in der EU vorhandene Vermögen des Schuldners erstreckt.

30 ExpertInnen beteiligt
Nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise beschäftigt die EuInsVO die Rechtspraxis. Ihre Evaluierung zählt daher zu den bedeutendsten Vorhaben der EU-Kommission für das Jahr 2012; über 30 RechtswissenschaftlerInnen und InsolvenzpraktikerInnen aus ganz Europa sind daran beteiligt. Geleitet wird das Projekt von Paul Oberhammer, Professor am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien, in Zusammenarbeit mit den Heidelberger Rechtsprofessoren Burkhard Hess und Thomas Pfeiffer.

Geltungsbereich Unternehmen und Privatpersonen
Die ExpertInnen beschäftigen sich dabei beispielsweise mit der Bedeutung, wie sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft eines Konzerns auf Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten auswirkt. Unter die EuInsVO fällt auch das brisante Thema "Insolvenztourismus": "Hochverschuldete Privatpersonen verlegen dabei ihren Wohnsitz gezielt in einen anderen Mitgliedstaat, um nach dem dort geltenden Insolvenzrecht eine raschere (Rest-) Schuldbefreiung zu erlangen", erklärt Paul Oberhammer.

Die Schlussfolgerungen der in den kommenden zehn Monaten erarbeiteten Studie sollen es der EU-Kommission ermöglichen, künftige Optionen für effizientere grenzübergreifende Insolvenzverfahren – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen – zu entwickeln. Damit leisten die RechtswissenschafterInnen um Paul Oberhammer einen unmittelbaren Beitrag zur europäischen Rechtsentwicklung im Bereich des internationalen Insolvenzrechts. Neben Paul Oberhammer wirken seitens des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien Christian Koller und Michael Slonina an der Studie mit.

Wissenschaftlicher Kontakt
Univ.-Prof. Mag. Dr. Paul Oberhammer
Institut für Zivilverfahrensrecht
Universität Wien
1010 Wien, Schenkenstraße 8-10
T +43-1-4277-350 40
paul.oberhammer(at)univie.ac.at

Rückfragehinweis
Mag. Alexander Dworzak
Öffentlichkeitsarbeit
Universität Wien
1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
T +43-1-4277-175 31
M +43-664-602 77-175 31
alexander.dworzak(at)univie.ac.at

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paul.oberhammer@univie.ac.at

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