Dissertation Alma Zadić: Universität Wien stellt Plagiatsverfahren ein

Luftaufnahme des Hauptgebäudes der Universität Wien

Akademischer Grad wird nicht aberkannt

Im Februar wurde an der Universität Wien eine Plagiatsanzeige gegen Dr. Alma Zadić eingebracht. Daraufhin leitete die Universität Wien ein Plagiatsprüfungsverfahren ein und ließ die Dissertation von internationalen externen Gutachter*innen prüfen. Im Ergebnis steht nun fest: Es liegt kein Plagiat vor. Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades wurde nicht nachgewiesen. Das Verfahren wird eingestellt, der akademische Grad nicht aberkannt.

Nach einer ersten internen Prüfung wurde am 14. März 2022 ein Verfahren eingeleitet. Es wurden internationale, fachlich auf den Gebieten des Völker- und Internationalen Strafrechts ausgewiesene Expert*innen bestellt, auf Basis deren Gutachten die Entscheidung getroffen wurde.

Entscheidend für die Aberkennung eines akademischen Grades ist die Erschleichungsabsicht bzw. die systematische Täuschung über die Urheberschaft. Beides liegt im Fall der Dissertation von Alma Zadić nicht vor. Daher hat die Universität Wien das Verfahren eingestellt. Der akademische Grad wird nicht aberkannt.

Fragen der Ausarbeitung der Dissertation sind nicht Gegenstand eines Plagiatsverfahrens, sondern werden im Rahmen der Beurteilung berücksichtigt. Die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis sind der Universität Wien gerade auch im Bereich des Doktorats ein zentrales Anliegen. Orientiert an den internationalen Standards im Bereich der Doktoratsausbildung erfolgte zuletzt auch deswegen die Einrichtung von Doktoratsschulen.

Rückfragehinweis

Mag. Cornelia Blum

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