ALES-Tagung 2016: "Freiheit versus Sicherheit"
06. Juni 2016![](/typo3temp/pics/d700bdd581.jpg)
Nicht nur Kriminalität und Terrorismus können zu einer Überforderung staatlicher Strukturen führen - auch der Ausbruch von Pandemien oder Naturkatastrophen kann die regulären Prozesse überfordern (Copyright: Barb, flickr.com/http://bit.ly/1RV6l7b).
Die Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften ALES der Universität Wien veranstaltet am Montag, 20. Juni 2016, eine ExpertInnentagung zum Thema Freiheit versus Sicherheit. JuristInnen aus verschiedenen Fachbereichen setzen sich dabei mit der heiklen Abwägung zwischen Sicherheitsbedürfnissen einerseits und Freiheitsrechten andererseits auseinander: Sind unsere staatlichen Strukturen und unsere Rechtsordnung für krisenhafte Situationen ausreichend gewappnet oder müssen rechtliche Vorkehrungen wie Notverordnungsrechte getroffen werden? Inwieweit sind Grundrechtseingriffe und die Herabsetzung grundrechtlicher Standards im Ernstfall gerechtfertigt?
Krisenhafte Ereignisse, die das Recht und das Rechtssystem auf eine Bewährungsprobe stellen, können durch terroristische Anschläge, etwa auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, eintreten. Es kann aber auch ganz abseits von Kriminalität und Terrorismus zu einer Überforderung staatlicher Strukturen kommen, etwa beim Ausbruch von Pandemien oder Naturkatastrophen, die reguläre Prozesse überfordern. Wie kann sich der Staat auf solche Situationen einstellen? Welche präventiven Maßnahmen sind erforderlich und in einem grundrechtsorientierten Rechtstaat zulässig? Welche Grundrechtseingriffe sind in einem solchen Krisenfall denkbar? Über allen diesen Fragestellungen steht die Abwägung von Sicherheit und Freiheit.
Die Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner von der Universität Wien wird das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aus rechtsphilosophischer Sicht behandeln. Der Kriminologe Helmut Hirtenlehner (Johannes Kepler Universität Linz) beleuchtet Fragen der Kriminalitätsfurcht und deren Auswirkungen auf selbst auferlegte Freiheitseinschränkungen aus dem Blickfeld der Soziologie. Die Linzer Staatsrechtsexpertin Katharina Pabel misst die Reaktionsmöglichkeiten des Rechtstaates bei solchen Bewährungsproben an den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Stefan Voigt vom Lehrstuhl für Zivilrecht und Volkswirtschaftslehre der Universität Hamburg stellt mögliche Modelle für Notstandsverfassungen und deren Nutzen aus ökonomischer Sicht dar. Ewald Wiederin vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien widmet sich dem Recht des Staatsnotstands und seinen verfassungsrechtlichen Grundlagen in Österreich. Abschließend bewertet ALES-Projektleiter Farsam Salimi vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien das am 1. Juli 2016 in Kraft tretende Polizeiliche Staatsschutzgesetz als Mittel zur Prävention.
Weitere Informationen: http://ales.univie.ac.at
Tagung "Freiheit versus Sicherheit" des ALES (Austrian Center for Law Enforcement Sciences)
Zeit: Montag, 20. Juni 2016, 9.45 Uhr
Ort: GÖD-Saal, Schenkenstraße 4, 1010 Wien
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Anmeldung: judith.palla(at)univie.ac.at, T +43-1-4277-346 08
Wissenschaftlicher Kontakt
Univ.-Ass. Mag. Dr. Farsam Salimi
Institut für Strafrecht und KriminologieUniversität Wien
1010 - Wien, Schenkenstraße 8-10
+43-1-4277-346 08
farsam.salimi@univie.ac.at
Rückfragehinweis
Mag. Alexandra Frey
Media Relations ManagerUniversität Wien
1010 - Wien, Universitätsring 1
+43-1-4277-17533
+43-664-8175675
alexandra.frey@univie.ac.at