Akademischer Grad von Bogdan Roščić wird nicht aberkannt
14. November 2017Universität Wien stellt Plagiatsverfahren ein
Im Frühjahr wurde an der Universität Wien eine Plagiatsanzeige gegen Dr. Bogdan Roščić eingebracht, mit Hinweisen auf Textgleichheiten in der Einleitung der Dissertation. Daraufhin leitete die Universität Wien ein Plagiatsprüfungsverfahren ein und ließ die Dissertation aus dem Jahr 1988 von externen Gutachtern prüfen. Im Ergebnis steht nun fest: Die in der Dissertation vorhandenen Textgleichheiten mit einer anderen Dissertation sind weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht für die Arbeit relevant. Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades ist nicht erkennbar. Das Verfahren wird eingestellt, der akademische Grad nicht aberkannt.
Im März 2017 wurde beim Studienpräses der Universität Wien eine Plagiatsanzeige gegen Bogdan Roščić eingebracht, er habe in seiner Dissertation "Gesellschaftstheorie als Kritische Theorie des Subjekts. Zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos" aus dem Jahr 1988 fünf Seiten in der Einleitung aus der Dissertation eines anderen Autors übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Nach einer ersten Prüfung wurde ein Verfahren zur Klärung, ob ein Plagiat vorliegt und der akademische Grad aberkannt werden muss, eingeleitet.
Als Grundlage für die Entscheidung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, das zu einer Aberkennung des akademischen Grades führt, dienen Gutachten von ausgewiesenen fachlichen Experten, die aus Vorschlägen der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität ÖAWI ausgewählt wurden. Zentrale Frage für die Gutachter war, ob in der Dissertation weitere nicht gekennzeichnete Textgleichheiten vorhanden sind und ob die bekannten Textgleichheiten ein quantitativ wesentliches Plagiat oder ein solches Plagiat darstellen, das im Kern die wissenschaftliche Aussage betrifft. Ausschlaggebend für die Prüfung der Arbeit, die vor beinahe drei Jahrzehnten verfasst wurde, sind die wissenschaftliche Konvention über den Umgang mit fremden Quellen der späten 1980er Jahre. Die Universität Wien hat die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit für nichtig zu erklären, wenn die Beurteilung erschlichen wurde.
Von den Gutachtern konnten keine weiteren unzulässigen Textgleichheiten festgestellt werden.
Die übernommenen Passagen befinden sich in der Einleitung und nehmen kein wesentliches quantitatives Ausmaß der Dissertation ein. Die vorhandenen Textgleichheiten wurden von den Gutachtern als "werkfremd" qualifiziert: Sie stehen nicht im Zusammenhang mit der weiteren Dissertation und tragen auch sonst nichts zur Arbeit bei. Die Gutachter kommen zur Einschätzung, dass diese Passagen der Qualität der Arbeit eher schaden als nutzen würden. Werkfremde Passagen, die für die Erkenntnisse der Arbeit nicht hilfreich, sondern sogar irrelevant und damit entbehrlich sind, können demnach nicht werkprägend sein.
Die für die Aberkennung eines akademischen Grades notwendige Täuschungsabsicht war somit nicht erkennbar. Daher entschied die Universität Wien das Verfahren einzustellen und den akademischen Grad nicht abzuerkennen.
In der vorliegenden Konstellation aus nicht hinreichend gekennzeichneten werkfremden Passagen, die für die Dissertation weder quantitativ noch inhaltlich relevante Textteile darstellen, sowie einer nicht erkennbaren Täuschungsabsicht liegt kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor, das die Aberkennung des vor knapp 30 Jahren verliehenen Doktortitels von Bogdan Roščić gerechtfertigt hätte.
Rückfragehinweis
Mag. Cornelia Blum
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