Universitätsreform: Senatsvorsitzende befürchten verstärkte politische Einflussnahme und fordern offene Diskussion

Die Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten haben bei einem Treffen am 29. Februar 2008 die bisher bekannt gewordenen Änderungsvorhaben diskutiert und halten dazu fest:

  • Die Wahl des Rektors/der Rektorin war seit Gründung der Universität Wien im Jahre 1365 immer ein Vorrecht der Universitäten, das im Laufe der Zeit in unterschiedlicher Form verwirklicht, aber nie ernsthaft in Frage gestellt wurde. Der Vorschlag, die Bestellung des Rektors/der Rektorin ohne maßgebliche Mitwirkung der Universitätsangehörigen ausschließlich dem Universitätsrat zu überlassen, stellt einen unannehmbaren Eingriff in die Autonomie der Universitäten dar und ist nach Ansicht führender Rechtsexperten verfassungswidrig.
  • Die Absicht, die Universitätsratsmitglieder mehrheitlich durch die Bundesregierung zu nominieren und, als weitere Verschärfung, auch die anderen Mitglieder durch universitätsfremde Gremien wählen zu lassen, eröffnet der politischen Einflussnahme Tür und Tor und bedeutet eine fundamentale Bedrohung der Freiheit von Wissenschaft und Lehre.

Vage Hinweise auf angeblich fragwürdige Personalentscheidungen bei der einen oder anderen Rektorswahl oder der Nominierung in die Universitätsräte können eine derartige Einschränkung nicht rechtfertigen. Die Senatsvorsitzenden erinnern Bundesminister Dr. Johannes Hahn nachdrücklich an seine vor kurzem gemachte Zusage, die Autonomie der österreichischen Universitäten keinesfalls in Frage zu stellen.

Die Senatsvorsitzenden fordern weiters, dass Bundesminister Dr. Johannes Hahn seine im Vorjahr gemachte Zusage einlöst und eine "strukturierte Diskussion" unter Beteiligung aller Betroffenen über eine Novellierung des Universitätsgesetzes ermöglicht.

Um eine solche zu erleichtern, wird angeregt, alle im Wissenschaftsministerium eingelangten Vorschläge nach dem Vorbild der EU-Kommission über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit wäre klar erkennbar, welche Vorschläge bloß die Interessenslage bestimmter Gruppen widerspiegeln, und welche seriöse Lösungen für klar definierte Probleme bei der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 darstellen.

Die Senate haben bereits eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die eine bessere und effizientere Verwirklichung der Ziele der Universitätsreform ermöglichen würden. Sie sind gerne bereit, weiter an der Universitätsreform mitzuwirken.

Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Clemenz
Sprecher der Senatsvorsitzenden
der Universitäten Österreichs
1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
T +43-1-4277-200 10
gerhard.clemenz(at)univie.ac.at