LehrerInnenbildung NEU und Sonderschule – Antworten der Bildungspolitik
28. May 2013
Gottfried Biewer, Bildungswissenschafter an der Universität Wien (Foto: Universität Wien)
Noch im Juni ist vorgesehen, die Neustrukturierung der LehrerInnenbildung im Parlament zu beschließen. Diese Umgestaltung sieht keine eigene SonderschullehrerInnen-Ausbildung mehr vor. Am Donnerstag, 6. Juni 2013, 19 Uhr findet am Campus der Universität Wien eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "UN-Behindertenrechtskonvention und LehrerInnenbildung NEU" statt, an der neben Wissenschaftlern der Universität Wien und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auch BildungspolitikerInnen von SPÖ, ÖVP und den Grünen teilnehmen.
Die Neustrukturierung der LehrerInnenbildung sieht, statt einer eigenen SonderschullehrerInnen-Ausbildung, die Einbindung der Inklusiven Pädagogik in die Regelschul-Lehrämter vor. Dies steht im Einklang mit internationalen Entwicklungen, die den Ort der Beschulung für Kinder mit Behinderungen in der allgemeinen Schule sehen und nicht in Sonderschulen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 2008 die Gesetzgebung in Österreich bindet, liefert hier einen rechtlich verbindlichen Rahmen.
Auch international zeigt sich, dass ein Wechsel von der Sonderbeschulung zu inklusiven Modellen nur dann gelingt, wenn geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die über das notwendige Wissen und fachliche wie soziale Kompetenzen verfügen, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Doch wird dieser Systemwechsel in der LehrerInnen-Bildung gelingen oder wird ein bestehendes selektives System abgeschafft, ohne dass die neuen inklusiven Strukturen entstehen?
Die in den vergangenen Jahren vorgelegten Papiere der ExpertInnengruppen haben Inklusive Pädagogik in der neuen LehrerInnen-Bildung in einem Ausmaß vorgesehen, dass eine Qualitätssteigerung für das Schulsystem erwartet werden konnte und keine Befürchtung entstehen mussten, dass bestehendes professionelles Wissen verlorengeht. Die Änderungen des Universitätsgesetzes und des Hochschulgesetzes für die neue LehrerInnen-Bildung sind gegenwärtig in Begutachtung. Die Unverbindlichkeit der Regelungen zur Inklusiven Pädagogik in der Anlage zum Gesetzestext wurde bereits in mehreren Stellungnahmen kritisiert. Dort wird die Befürchtung geäußert, dass fehlende Festlegungen einen Rückschritt statt einer Qualitätsverbesserung bringen.
Das Institut für Bildungswissenschaft hat mit einer Veranstaltung mit den behindertenpolitischen SprecherInnen von SPÖ, ÖVP und Grünen bereits im April auf die notwendigen Reformaufgaben insbesondere für die universitäre LehrerInnenbildung hingewiesen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Am 6. Juni 2013 wird diese Veranstaltungsreihe mit einem bildungspolitischen Schwerpunkt fortgesetzt. Anlass dafür ist die kommende Beschlussfassung im Parlament. Es diskutieren Bildungspolitiker/innen von SPÖ, ÖVP und Grünen mit Wissenschaftlern der Universität Wien und einer Vertreterin der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, dem Dachverband von 76 Organisationen für Menschen mit Behinderung in Österreich.
UN-Behindertenrechtskonvention und LehrerInnenbildung NEU
Zeit: Donnerstag, 6. Juni 2013, 19 Uhr
Ort: Campus der Universität Wien, Hof 2, Hörsaalzentrum, Hörsaal C1
LehrerInnenbildung an der Universität Wien: http://lehrerinnenbildung.univie.ac.at/
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