Zweckwidmung der Studienbeiträge
26. Mai 2004Senat der Universität Wien beschließt Abstimmung über die Zweckwidmung der Studienbeiträge.
Entsprechend der Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. Mai 2004 hat der Senat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 25. Mai 2004 drei zur Abstimmung gelangende Kategorien, von denen eine von einem Vertreter der Studierenden bestimmt wurde, festgelegt.
Die Abstimmung wird vom Rektorat in der Zeit von 7. Juni bis 28. Juni 2004 auf elektronischem Weg durchgeführt werden.
Der von Studierenden ebenfalls eingebrachte Vorschlag eines "Lehrmittelförderbeitrags" wurde auf Grund des Rechtsgutachtens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wegen Rechtswidrigkeit zurückgewiesen.
Rückfragehinweis:
O. Univ.Prof. Dr. Gerhard Clemenz
Vorsitzender des Senats
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tel.: 01/4277 37465
E-Mail: gerhard.clemenz(at)univie.ac.at