Zweckwidmung der Studienbeiträge

Senat der Universität Wien beschließt Abstimmung über die Zweckwidmung der Studienbeiträge.

Entsprechend der Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. Mai 2004 hat der Senat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 25. Mai 2004 drei zur Abstimmung gelangende Kategorien, von denen eine von einem Vertreter der Studierenden bestimmt wurde, festgelegt.

Die Abstimmung wird vom Rektorat in der Zeit von 7. Juni bis 28. Juni 2004 auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

Der von Studierenden ebenfalls eingebrachte Vorschlag eines "Lehrmittelförderbeitrags" wurde auf Grund des Rechtsgutachtens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wegen Rechtswidrigkeit zurückgewiesen.

Rückfragehinweis:

O. Univ.Prof. Dr. Gerhard Clemenz

Vorsitzender des Senats

Universität Wien

Dr.-Karl-Lueger-Ring 1

1010 Wien

Tel.: 01/4277 37465

E-Mail: gerhard.clemenz(at)univie.ac.at