Universität Wien zur Dissertation von Wissenschaftsminister Hahn:

Sachverhaltdarstellung bietet keinen Anlass zur Einleitung eines Plagiatsprüfungsverfahrens

In der Debatte um die Dissertation von Wissenschaftsminister Dr. Johannes Hahn hat die Universität Wien den Sachverhalt geklärt und ergänzend dazu eine vergleichbare nicht österreichische Universität um eine Stellungnahme gebeten. Eine derartige Stellungnahme liegt nun von der Universität Zürich vor. Aufgrund der eindeutigen Sachverhaltsdarstellung besteht seitens der Studienpräses der Universität Wien, Brigitte Kopp, kein Anlass zur Einleitung eines Plagiatsprüfungsverfahrens.

Die Ombudsstelle der Universität Zürich, die für Fragestellungen der guten wissenschaftlichen Praxis zuständig ist, erörtert den Fall anhand der folgenden Plagiatsdefinition: Plagiat bedeutet im bildungssprachlichen Sinn das unrechtmäßige Aneignen von Gedanken, Ideen o.ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung.

In diesem Sinne kann nach Meinung der "Ombudsstelle der Universität Zürich" nicht von Plagiat gesprochen werden, da Hahn explizit den Debattenbeitrag Kohrs herausgreift, mehrfach auf das Original verweist und dann seine Kommentare dazu auch optisch davon abhebt. Selbstverständlich hätte Hahn in diesen Passagen korrekterweise überall Anführungszeichen setzen müssen, jedoch kommt der Leser nie auf die Idee, die verhandelten Sachen seien das Resultat der Forschung von Hahn. Dies wäre zwar ein redliches aber nicht leserfreundliches kompliziertes Verfahren gewesen. Kohr wird sonst mehrfach lege artis zitiert. Man kann festhalten, dass Hahn nirgends verschleiern wollte, dass er über Kohr spricht; auch ist für den Leser immer klar, dass Hahn von Kohr spricht und wo er Kohrs Wortlaut finden kann. 

Rückfragehinweis:
Mag. Cornelia Blum
Rektorat der Universität Wien, Pressesprecherin
Universität Wien
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