Universität Wien: Aufsichtsbeschwerde der ÖH gegen Senat abgelehnt

Die von der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien eingebrachte Aufsichtsbeschwerde gegen den Senat wurde abgelehnt.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Universität Wien fest, dass die Entscheidungen des Senats rechtskonform sind. "Damit sind die Entscheidungen des Senats zur Zweckwidmung der Studienbeiträge und zur Durchführung der Auswahl zur Zweckwidmung rechtlich bestätigt", so O. Univ.-Prof. Gerhard Clemenz, Vorsitzender des Senats der Universität Wien.

Das Ministerium hält auch ausdrücklich fest: "Der Senat darf die Kategorie "Lehrmittelförderbeitrag" und somit eine Rücküberweisung der Studienbeiträge an die Studierenden nicht auswählen, weil diese Kategorie dem § 91 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 widersprechen würde, dem zu Folge die Studienbeiträge eben an den Universitäten verbleiben und damit für Zwecke der Universität zu verwenden sind."

Rückfragehinweis:

Dr. Nicola Roehlich

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