Migrationsrechtsexpertin Christine Langenfeld wird zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt

Christine Langenfeld ist Rechtswissenschafterin an der Georg-August-Universität Göttingen und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Universität Wien. Seit kurzem ist sie außerdem Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Im Juli wurde die renommierte Migrationsrechtsexpertin Christine Langenfeld, die Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Universität Wien ist, vom deutschen Bundesrat in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt und folgt damit Herbert Landau, Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Marburg, ins Amt.

Die 53-jährige ist seit 2000 Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Die Direktorin der Abteilung für Staatsrecht am Institut für Öffentliches Recht war zudem von 2008 bis 2010 Dekanin der Juristischen Fakultät. Wesentliche Forschungsschwerpunkte der Juristin sind ausgewählte Bereiche des Staatsrechts sowie spezifische Felder des besonderen Verwaltungsrechts.

Forschungsschwerpunkt Migrations- und Integrationsrecht

Eines der Arbeitsfelder von Langenfeld ist das Gebiet der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsaufträge. Außerdem forscht sie zum europäischen Antidiskriminierungsrecht und zum Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem sowie zum institutionellen Recht der Europäischen Union. Zu ihren weiteren Forschungsschwerpunkten zählen das Migrations- und Integrationsrecht, das Bildungsrecht sowie das Verhältnis von Staat und Religion.

Die Migrationsrechtsexpertin hielt im Juni 2016 einen Vortrag an der Universität Wien. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion im Rahmen der Semesterfrage 2016 stellte sie ihre These "Eine gute Migrationspolitik braucht mehr Europa!" vor. Die Krise offenbare, dass sich die Staaten uneins sind, die Flüchtlinge waren nur der Katalysator, so Langenfeld. Es brauche mehr Verantwortung seitens der EU, eine Harmonisierung des Flüchtlingsrechts, Asylverfahren nach einheitlichen Standards und eine Europäisierung des Vollzugs. Außerdem "Mut zu beherztem Handeln", Kompromissbereitschaft der EU-Mitgliedsländer und gemeinsame europäische Lösungsansätze, so die heutige Bundesverfassungsrichterin. (red)