Neue Professuren an der Universität Wien
Redaktion (uni:view)Insgesamt sind im Rahmen des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009 an der Universität Wien 40 Stellen für ProfessorInnen nach § 99 Abs. 3 UG 2002 vorgesehen; gemäß der gesetzlichen Vorgabe hat das Rektorat eine entsprechende Verordnung vorgeschlagen. Diese wurde Ende Jänner 2011 durch den Universitätsrat genehmigt.
In einem ersten Schritt wurden 30 Stellen ausgeschrieben. Die Verordnung sieht vor, dass die übrigen Stellen bei Bedarf zur Ausschreibung gelangen, insbesondere damit sich speziell jene KandidatInnen auf eine Professur gemäß § 99 Abs. 3 UG 2002 bewerben können, welche mit einer anderen in- oder ausländischen Universität aktuell Berufungsverhandlungen führen ("Berufungsabwehr") bzw. besonders hochkarätige Preise (ERC, Wittgenstein) erhalten haben.
Ablauf und Ergebnis des Bewerbungsverfahrens 2011
Die Stellen wurden auf der Grundlage eines Bewerbungsverfahren nach internationalen, kompetitiven Standards besetzt, das im Februar 2011 startete. Für das Auswahlverfahren konnten sich, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ausschließlich Universitäts- und VertragsdozentInnen (Ao. Univ.-Prof.) der Universität Wien bewerben. Die Auswahlentscheidung fiel noch durch Rektor Georg Winckler.
Für das Auswahlverfahren wurden die Fakultäten und Zentren der Universität Wien in Abstimmung zwischen den DekanInnen, ZentrumsleiterInnen und dem Rektorat zu insgesamt sechs Clustern zusammengefasst. Pro Cluster wurde ein universitätsinternes Panel eingesetzt, das aus Mitgliedern der jeweiligen Fakultäten und Zentren (Mitglieder des DekanInnenteams und VertreterInnen der ProfessorInnen) sowie dem heutigen Rektor und damaligen Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung bestand. Die in den jeweiligen Clustern eingegangenen Bewerbungen wurden zunächst durch internationale GutachterInnen vergleichend beurteilt. Auf Basis dieser externen Gutachten erstatteten die jeweiligen Panels schließlich einen Auswahlvorschlag an den Rektor (Georg Winckler).
Inzwischen sind alle Verträge unterschrieben. Die besetzten Stellen sind auf sechs Jahre befristet, nach fünf Jahren können die ProfessorInnen einen Antrag auf unbefristete Verlängerung stellen.
Insgesamt wurden bis Ende 2011 folgende Professuren gemäß § 99 Abs. 3 UG 2002 besetzt:
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| Markus Öhler |
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| Christian Grafl |
| Ernst Karner |
| Ursula Kriebaum |
| Gabriele Kucsko-Stadlmayer |
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| Walter Gutjahr |
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| Siegfried Benkner |
| Helmut Hlavacs |
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| Klaus Davidowicz |
| Franz Eder |
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| Norbert Bachleitner |
| Christiane Dalton-Puffer |
| Christine Ratkowitsch |
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| Wilfried Datler |
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| Barbara Schober |
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| Andreas Cap |
| Norbert Mauser |
| Gerald Teschl |
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| Herwig Peterlik |
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| Stefan Boresch |
| Peter Lieberzeit |
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| Martin Zuschin |
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| Monika Bright |
| Kurt Kotrschal |
| Andreas Richter |
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| Mira Kadric-Scheiber |
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| Franz Klein |
| Pavel Kovarik |

































