Universität Wien: JungwissenschafterInnen am Obersten Gerichtshof

Utl.: Kooperationsvertrag zwischen dem Obersten Gerichtshof und der Universität Wien

Die Universität Wien setzt in den letzten Jahren immer wieder Akzente zur Förderung von JungwissenschafterInnen. Durch die heutige Vertragsunterzeichnung zwischen dem Obersten Gerichtshof und der Universität Wien kann eine weitere Maßnahme zur Förderung von JungwissenschafterInnen realisiert werden. "RechtswissenschafterInnen können durch diese Kooperation, im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Ausbildung den obersten Gerichtshof bei der Bearbeitung von aktuellen juristischen Problemen unterstützen und so Praxiserfahrung sammeln", erklärt Martha Sebök, Vizerektorin der Universität Wien.

Die konkreten Fachgebiete, in denen JungwissenschafterInnen der Universität Wien mitarbeiten können, werden jeweils zwischen der Universität Wien und dem Obersten Gerichtshof festgelegt. Für das Jahr 2006 wurden Arbeits- und Sozialrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Unternehmensrecht vereinbart. Nach Abschluss des Diplomsstudiums erhalten NachwissenschafterInnen in Fachgebieten, in denen sie bereits einschlägige wissenschaftliche Erfahrung, insbesondere auch im internationalen Bereich mitbringen, die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Benennung von JungwissenschafterInnen erfolgt durch die Fakultät für Rechtswissenschaften. "Die Universität Wien freut sich, dass durch diese Zusammenarbeit die Praxiserfahrung noch stärker in die wissenschaftliche Ausbildung der RechtwissenschafterInnen integriert werden kann", so Vizerektorin Sebök abschließend.

Rückfragehinweis

Mag. Cornelia Blum

Rektorat der Universität Wien, Pressesprecherin

Tel.: 01-4277-100 12 oder 0664-602 77-100 12

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