Universität Wien bietet Studienabschluss-Stipendien für berufstätige Studierende

Die Universität Wien bietet ihren berufstätigen Studierenden ab dem Wintersemester 2018/19 Unterstützung in Form eines Stipendiums, um einen zeitnahen Studienabschluss zu fördern. Die nun vorliegende Regelung zur Vergabe eines Studienabschluss-Stipendiums wurde gemeinsam mit der HochschülerInnenschaft der Uni Wien (ÖH Uni Wien) erarbeitet. Die Höhe des Stipendiums beträgt pro Studienjahr 700 Euro. Anträge können von 1. Oktober 2019 bis 30. November 2019 gestellt werden.

Um beitragspflichtige, berufstätige Studierende beim Studienabschluss zu unterstützen, schreibt die Universität Wien ab dem kommenden Studienjahr ein Stipendium aus. Das Studienabschluss-Stipendium wurde ins Leben gerufen, nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung zum Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende aufgehoben hat.

Vizerektorin Christa Schnabl hat das Stipendien-Modell in Abstimmung mit der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien erarbeitet. "Mit dem Studienabschluss-Stipendium wollen wir einen Beitrag leisten, damit erwerbstätige Studierende ihr Studium ehestmöglich abschließen können", erklärt Schnabl. Sandra Velebit, Lena Köhler und Magdalena Taxenbacher, die Vorsitzenden der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien, ergänzen: “Studierende dürfen nicht dafür bestraft werden, wenn sie neben dem Studium arbeiten müssen. Durch das Stipendium können nun viele ihre Studiengebühren wieder zurückbekommen. Wir sind froh gemeinsam eine Lösung erarbeitet zu haben, fordern aber weiter vom Gesetzgeber, alle erwerbstätigen Studierenden wieder von Gebühren zu befreien“, so das Vorsitzteam.

Wer ist berechtigt?
Die Höhe des Stipendiums beträgt 700 Euro pro Studienjahr bzw. 350 Euro, wenn die Beitragspflicht nur in einem Semester besteht. Berechtigt sind jene beitragspflichtige Studierende, die eine aufrechte Zulassung zu einem ordentlichen Studium für das Wintersemester 2018 und/oder das Sommersemester 2019 haben. Um einen Antrag stellen zu können, muss eine Mindestanzahl an ECTS zum Zeitpunkt der Antragsstellung erbracht worden sowie ein entsprechender Einkommensnachweis – über der Geringfügigkeitsgrenze und maximal EUR 15.000 Jahreseinkommen (brutto) – erfolgen. Anträge können im Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis 30. November 2019 gestellt werden.

Rückfragehinweis

Mag. Cornelia Blum

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