Universität Wien: Auswahlverfahren entsprechen dem Universitätsgesetz 2002

An der Universität Wien sind auf Grund der Entwicklung der Studierendenzahlen gesetzeskonform Auswahlverfahren in den Studien Psychologie, Pharmazie, Biologie und Molekulare Biologie in Kraft getreten. Um den Studierenden eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen, hat sich das Rektorat ‑ gemeinsam mit den zuständigen DekanInnen und Studienprogrammleitungen ‑ gegen Aufnahmeverfahren vor der Zulassung ausgesprochen. "An der Universität Wien konnten alle Studierenden das Studium ihrer Wahl beginnen", erklärt Arthur Mettinger, Vizerektor Lehre und Internationales.

Kapazitätsgrenzen bei den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studien machten Auswahlverfahren in diesen vier Studien notwendig. "Das Rektorat der Universität Wien hat sich selbstverständlich klar an die gesetzlichen Vorgaben gehalten", so Mettinger.

Rückfragehinweis:

Mag. Cornelia Blum

Rektorat der Universität Wien, Pressesprecherin

Tel.: 0043/1/4277-10012 oder 0664/60277-10012

Fax: 0043/1/4277-9100

www.univie.ac.at/rektorenteam