Senat der Universität Wien: Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge verschoben

Nachdem die Studierenden einen Antrag auf "de facto" - Rückzahlung des Studienbeitrages als "Lehrmittelförderbeitrag" eingebracht haben, wurde vom Senat in seiner Sitzung vom 22. April 2004 beschlossen, eine Beschlussfassung über die Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge so lange aufzuschieben, bis eine Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorliegt. Dabei geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit einer solchen Verwendung von Studiengebühren, sondern auch um Haftungsfragen.

Rückfragehinweis:

O. Univ.Prof. Dr. Gerhard Clemenz

Vorsitzender des Senates

Tel.: 01/4277 37465

E-Mail: gerhard.clemenz(at)univie.ac.at