Drogenhandel: JuristInnen der Universität Wien beraten die EU-Kommission

Die EU sagt dem illegalen Drogenhandel verstärkt den Kampf an. Ein neues Rechtsinstrument soll den Rahmenbeschluss von 2004 ersetzen. Dafür hat sich Brüssel wissenschaftlichen Rat bei der Universität Wien geholt: Die StrafrechtlerInnen Robert Kert und Andrea Lehner haben die Rechtslage zum Drogenhandel europaweit untersucht und die Auswirkungen eines möglichen neuen Rechtsinstruments analysiert. Nun präsentieren sie ihre Studienergebnisse.

Im Auftrag der Europäischen Kommission haben Robert Kert und seine Projetmitarbeiterin Andrea Lehner vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien eine europaweite Studie durchgeführt und die Mittel zur Bekämpfung des Drogenhandels in den Mitgliedstaaten erhoben.

Auf Basis von 27 Länderberichten und nationalen Befragungen – im Rahmen des "European Criminal Law Academic Network" (ECLAN) – haben sie die Auswirkungen des Rahmenbeschlusses von 2004 zur Angleichung der nationalen Rechtsordnungen im Bereich des Drogenhandels analysiert. Ergebnis: Der Rahmenbeschluss hat sich nicht merkbar auf die Drogenhandelssituation ausgewirkt. "Die EU-Staaten haben keine oder nur minimale Änderungen durchführen müssen", so der wissenschaftliche Leiter Robert Kert, der gemeinsam mit Andrea Lehner Vorschläge für effektivere Inhalte eines neuen Rechtsinstruments ausgearbeitet hat.

Kontroverses "Drogenthema"
Die unterschiedlichen nationalen Zugänge zur Drogenpolitik erschweren die Angleichung der Strafen. Der Rahmenbeschluss von 2004 legte deshalb nur die unteren Limits bei Höchststrafen fest – nach oben ist alles offen. So bedrohen manche Länder – etwa Griechenland oder Großbritannien – den Handel mit kleinen Drogenmengen mit lebenslangen Freiheitsstrafen, während andere nur ein Jahr vorsehen. Da im Bereich der Grunddelikte bzw. des Straßenhandels kein europäischer Konsens zu erwarten ist, halten es die beiden JuristInnen für sinnvoll, dass sich Maßnahmen der EU  auf "schwere" Drogenhandelsdelikte beschränken.

Hier bestehe nicht die Gefahr, dass das Rechtsinstrument bis zum kleinsten gemeinsamen Nenner aufgeweicht wird. Dafür muss aber zuerst auf EU-Ebene definiert werden, was als schweres Drogendelikt gilt: Ist die Menge der Drogen, ihr Wert oder der Profit ausschlaggebend? "Auch wenn es im Bereich der Strafen große Unterschiede gibt, ist eine weitere Angleichung auf EU-Ebene nicht notwendig", rät Kert. Zum einen seien die Strafen schon hoch genug und zum anderen zeigen kriminologische Studien, dass die Höhe der angedrohten Strafe keine Auswirkungen auf die Kriminalitätsraten hat.

Über Kronzeugen zu den Drahtziehern

Kann ein Österreicher, der zwischen Litauen und Estland mit Drogen handelt, in Österreich belangt werden? Welche Strafbestimmungen finden Anwendung? "Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten funktioniert, aber im Bereich der Gerichtsbarkeit könnte einiges verbessert werden", meint Kert. Die EU könnte auch bei der Beweiserhebung und Kronzeugenregelung unionsweite Regeln schaffen: "Kronzeugen sind wichtig, um an die Hintermänner zu kommen – alle EU-Staaten brauchen eine solche Regelung."

Wissenschaftlicher Kontakt
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