Dissertation Hahn kein Plagiat

Utl: Nach Überprüfung durch Agentur für wissenschaftliche Integrität Verfahren eingestellt - Auf Basis des am 3. November 2011 von der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität übermittelten Gutachtens hat die zuständige Studienpräses der Universität Wien, Prof. Brigitte Kopp, entschieden, das Verfahren einzustellen. Die Agentur für wissenschaftliche Integrität kommt zum klaren Schluss, dass es sich um kein Plagiat handelt. Bereits die Überprüfung durch ein Gutachten aus der Universität Zürich im Jahr 2007 ergab, dass kein Plagiat vorliegt. Um im Zuge der neuerlich aufkeimenden Debatte alle Verdachtsmomente aufzuklären, beauftragte die Studienpräses am 18. April die Agentur für wissenschaftliche Integrität mit einer Gesamtprüfung. Das Ergebnis bestätigt das erstgenannte Gutachten: Es liegt kein Plagiat vor.

Im Jahr 2007 wurden erste Vorwürfe im Zusammenhang mit der Disseration Hahn laut. Wie in jedem anderen Fall auch, ging die Universität Wien der Sache nach. Da Johannes Hahn zu diesem Zeitpunkt noch Wissenschaftsminister war, beauftragte die Universität Wien im Interesse der Objektivität eine renommierte ausländische Universität, die Universität Zürich, mit der Überprüfung. Alle 2007 wegen Textgleichheiten angezeigten Stellen der Dissertation sind der Prüfung unterzogen worden. Das Ergebnis war: Der Sachverhalt bietet keinen Anlass zur Einleitung eines Plagiatsprüfungsverfahrens.
Ausgelöst durch die Debatten in Deutschland sind 2011 neue Vorwürfe im Zusammenhang mit der Dissertation von Johannes Hahn laut geworden und es wurden neue Passagen der Dissertation inkriminiert. Am 18. April 2011 wandte sich Brigitte Kopp, Studienpräses der Universität Wien, an die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität und bat um gutachterliche Unterstützung.

Agentur für wissenschaftliche Integrität legt Gutachten vor
Die Agentur für wissenschaftliche Integrität kommt auf Basis dreier externer Gutachten ausländischer ProfessorInnen, die über einschlägige Expertise verfügen und fundierte Kenntnisse über die Natur und Definition eines wissenschaftlichen Plagiats besitzen, zum klaren Schluss, dass es sich im vorliegenden Fall um kein Plagiat handelt. Entsprechend liegt auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor.
Das Gutachten formulierte die Kommission der Agentur für wissenschaftliche Integrität, bestehend aus sechs international renommierten WissenschafterInnen. Vorsitzender der Kommission ist Prof. Peter Weingart (Universität Bielefeld).

Brigitte Kopp, Studienpräses der Universität Wien, stellt Verfahren ein
Auf Basis des am 3. November 2011 von der Agentur für wissenschaftliche Integrität übermittelten Gutachtens wird das Verfahren gegen Herrn Dr. Johannes Hahn bzgl. des Widerrufs des akademischen Grades nach § 89 UG von der Universität Wien eingestellt.

Jährlich werden über 5.000 wissenschaftliche Abschlussarbeiten geprüft. Seit 2005/06 gab es 26 Verfahren und 13 Aberkennungen von akademischen Graden.

Die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis ist für die Universität Wien ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit und in allen Phasen des wissenschaftlichen Arbeitens. Die Universität Wien informiert die Studierenden über "die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis". Jede und jeder Lehrende unterzeichnet mit den Betrauungsdekreten explizit, dass er oder sie die Studierenden über korrektes wissenschaftliches Arbeiten zu instruieren hat.

Weitere Informationen
Webseite zur guten wissenschaftlichen Praxis der Universität Wien
Dissertation von Johannes Hahn im Volltext
Gutachten der Universität Zürich (2007) (PDF)
Stellungnahme der Agentur für Wissenschaftliche Integrität (2011) (PDF)
Studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien
Richtlinie des Rektorats zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (PDF)

Rückfragehinweis
Mag. Cornelia Blum
Pressesprecherin, Universität Wien
T +43-1-4277-100 12 oder M +43-664-602 77-100 12
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