"Das wird man wohl noch sagen dürfen!"

ALES-Tagung zu Meinungsfreiheit und Strafrecht

Die Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften ALES – Austrian Center for Law Enforcement Sciences – der Universität Wien veranstaltet am Montag, 12. Juni 2017, eine ExpertInnentagung zum Thema Meinungsfreiheit und Strafrecht. Fragen nach dem Schutz und den Grenzen der Meinungsfreiheit – Stichwort Hate Speech – stehen im Fokus der Tagung und werden aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven beleuchtet.

Die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, Umstände zu hinterfragen und zu kritisieren, ist Grundvoraussetzung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen und tragende Säule eines liberal-demokratischen Rechtsstaates. Grenzen erfährt sie allerdings dann, wenn sie instrumentalisiert wird, um bestimmte Menschen herabzuwürdigen und die eigene Persönlichkeit als überlegen darzustellen, um Risse in der Gesellschaft zu vertiefen, um Hass gegen Menschen zu schüren, die "nicht dazugehören".

Aufgabe eines Staates, in dem Grundrechte gelebt werden, ist der Schutz der Meinungsfreiheit ebenso wie der Schutz von Menschen, deren Rechte durch geäußerte Meinungen bedroht werden. Doch wo liegt die Schwelle, die eine Meinung überschreiten muss, sodass sie zu einer Gefahr für die Gesellschaft in einem demokratischen Rechtsstaat wird? "Das wird man wohl noch sagen dürfen!" Oder etwa nicht? Welche präventiven und repressiven Maßnahmen sind sinnvoll und verfassungsrechtlich erforderlich, um Hate Speech und Hasskriminalität entgegenzuwirken?

Aus sozialpsychologischer Sicht wird das Phänomen "Hate Speech" von Patrick Hart, Vorstand der IG Soziologie Forschung, behandelt. Dagmar Strohmeier, FH-Professorin an der Fakultät für Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaft der FH Oberösterreich, bewertet den Nutzen von Programmen an Schulen zur Prävention von und Intervention bei Hasskriminalität im Internet. Franz Plöchl, Leiter der Generalprokuratur, thematisiert Grenzen der Meinungsfreiheit anhand des Tatbestandes der Verhetzung. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz widmet sich der Funktion und Zeitgemäßheit des Verbotsgesetzes. Christoph Grabenwarter und Anna Katharina Struth vom Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien beleuchten menschen- und verfassungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Hate Speech. Abschließend erläutert Ingeborg Zerbes, Strafrechtlerin an der Universität Bremen, strafprozessuale Fragen der Zuständigkeit bei Äußerungsdelikten im Internet.

Weitere Informationen: http://ales.univie.ac.at

ALES-Tagung "Das wird man wohl noch sagen dürfen!" Meinungsfreiheit und Strafrecht

Zeit: Montag, 12. Juni 2017, 10 Uhr
Ort: Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, Schenkenstraße 4 (Erdgeschoß),  1010 Wien

Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.

Anmeldung: judith.palla(at)univie.ac.at

Wissenschaftlicher Kontakt

Univ.-Ass. Mag. Angelika Zotter

Institut für Strafrecht und Kriminologie
Universität Wien
1010 - Wien, Schenkenstraße 4
+43-1-4277-346 13
angelika.zotter@univie.ac.at

Rückfragehinweis

Mag. Alexandra Frey

Media Relations Manager
Universität Wien
1010 - Wien, Universitätsring 1
+43-1-4277-17533
+43-664-8175675
alexandra.frey@univie.ac.at